Einreisebestimmungen für Marokko

Die Einreisebestimmungen in Marokko sind für EU-Bürger relativ unkompliziert. Ein gültiger Reisepass genügt. Doch ist es leider nicht in jedem Fall ganz so einfach, denn auch beim Thema Einreise gibt es Sonderregeln. 

Kein Zweifel, es gibt lebendigere Themen als die Einreisebestimmungen in Marokko. Trotzdem solltest du dich rechtzeitig vor deiner Reise darum kümmern, um Probleme und zusätzliche Kosten zu vermeiden. In diesem Artikel erfährst du alles, was du alles bei der Einreise nach Marokko beachten musst und welchen Fehler du vermeiden solltest.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsabgehörige

Deutsche Staatsbürger dürfen sich für die Dauer von insgesamt 90 Tagen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken in Marokko aufhalten. Für die Einreise ist kein extra Visum nötig. Es genügt ein Reisepass, der noch sechs Monate gültig ist. Dennoch gibt es einige Ausnahmen zu berücksichtigen.

Reisedokumente

Ganz allgemein ist ratsam, vor dem Urlaub Kopien der Reisedokumente anzufertigen und diese auch digital zu speichern. Im Fall eines Verlustes kann das die Ausstellung eines vorläufigen Passes vereinfachen. Im folgenden Abschnitt erfährst du, mit welchen Papieren die Einreise nach Marokko für deutsche Staatsangehörige möglich ist.

Reisepass

Das beste Ausweisdokument für einen Urlaub in Marokko ist ein Reisepass. Dieser muss noch mindestens sechs Monate gültig sein. Bitte beachte, dass zwischen Beantragung und Aushändigung eines neuen Reisepasses bis zu sechs Wochen liegen können. Deswegen solltest du dich unbedingt gleich zu Beginn deiner Urlaubsplanung um deine Papiere kümmern. Also, los jetzt!

Einreise Marokko mit Reisepass
Für Marokko benötigst du einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist (bearbeitetes Originalfoto: Tim Reckmann via Flickr, CC BY 2.0)

Vorläufiger Reisepass

Du hast es verbockt und zu spät gemerkt, dass dein Reisepass entweder abgelaufen oder nicht mehr lange genug gültig ist? Keine Panik. Wenn du noch ein bis zwei Tage bis zur Abreise hast und nicht gerade das Wochenende ansteht, kannst du dieses Problem lösen. Gehe sofort mit einem Passbild zu deinem Einwohnermeldeamt. Dort kannst du einen Express-Reisepass bestellen, der innerhalb von 3 Tagen ankommt. Das kostet natürlich extra. Lehrgeld eben.

Wenn du nicht mehr so viel Zeit hast, kannst du immer noch einen vorläufigen Reisepass beantragen. Allerdings musst du hierfür nachweisen, dass nicht mehr genügend Zeit für die Ausstellung eines Express-Reisepass bleibt, zum Beispiel mit deinen Flugtickets. Der vorläufige Reisepass ist günstiger und kostet 26 Euro.

Personalausweis

Die Einreise nach Marokko mit einem Personalausweis ist nicht möglich. Von daher musst du dir auch nicht die Frage stellen, ob du für deinen Marokko-Urlaub Reisepass oder Personalausweis mitnehmen solltest. Ohne deinen Pass geht wirklich nichts.

Ich habe schon Touristen erlebt, denen in Marokko die Einreise verweigert wurde, weil sie nur einen Personalausweis hatten. Sie mussten mit dem nächsten Flugzeug zurück. In solchen Fällen kann auch die deutsche Botschaft in Rabat nicht mit der schnellen Ausstellung eines Passersatzes helfen. Deswegen ist es wirklich wichtig, dass du dich rechtzeitig vor der Abreise um einen gültigen Reisepass kümmerst.

Vorläufiger Personalausweis

Der vorläufige Personalausweis ist in Marokko kein gültiges Ausweisdokument. Die Einreise ist damit unmöglich. Besorge dir bitte stattdessen einen Express-Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

Kinder und Babys

Seit 2012 benötigt jedes Kind ein eigenes Ausweisdokument. Deswegen sind seitdem Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig. Diese werden nicht mehr akzeptiert. Wenn du in Marokko Urlaub mit Kind machen willst, solltest du so schnell wie möglich einen Kinderreisepass für den Nachwuchs beantragen.

Kind in Marokko
Kinder benötigen für die Einreise nach Marokko einen eigenen Kinderreisepass.

Minderjährige Jugendliche

Für minderjährige Jugendliche gilt dasselbe wie für alle anderen deutschen Staatsangehörigen. Auch sie benötigen für die Einreise nach Marokko einen gültigen Reisepass. Verreist ein Minderjähriger nicht in Begleitung seiner Eltern oder seines gesetzlichen Vertreters, ist es ratsam, vorher eine Einverständniserklärung anzufertigen.

Vollmacht: Einverständniserklärung von Eltern für minderjährige Jugendliche, die alleine reisen
Eine Einverständniserklärung der Eltern ist nicht vorgeschrieben, kann im Zweifel aber minderjährigen Jugendlichen Probleme ersparen

Zwar ist so eine Vollmacht für die Einreise in Marokko nicht vorgeschrieben. Dennoch empfehle ich, sich die Mühe zu machen. Im Falle des Falles können dadurch Probleme vermieden werden. Eine solche Vollmacht sollte Angaben zu den Personalien des Minderjährigen, der Personensorgeberechtigten, der Begleitpersonen sowie der Reiseroute enthalten. Weiterhin würde ich Kopien der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters beifügen. Sind die Eltern verheiratet, aber tragen unterschiedliche Nachnamen, so würde ich auch eine Kopie der Heiratsurkunde mitgeben.

Der ADAC bietet kostenlose Vorlagen solcher Vollmachten zum Ausfüllen und Ausdrucken an. Dazu gehören Reisevollmachten für Kinder, die mit nur einem Elternteil reisen sowie Reisevollmachten für Kinder, die ohne eine sorgerechtsberechtigte Person unterwegs sind. Letztere liegen auch in mehreren Sprachen vor.

  • Reisevollmachten für Kinder und Jugendliche (ADAC)

Hinweis für Doppelstaater

Doppelstaater sind hier Personen, die sowohl die deutsche als auch die marokkanische Staatsangehörigkeit haben. Sie können theoretisch wählen, ob sie bei der Einreise ihren deutschen Reisepass oder ihre marokkanischen Papiere verwenden wollen. Jedoch gilt das in der Praxis nur bedingt. Denn wenn Doppelstaater bei der Einreise nach Marokko ihren deutschen Reisepass verwenden, müssen sie meistens auch ihren marokkanischen Personalausweis (CNIE: Carte national d’identité éléctronique) vorlegen. Dessen Besitz ist für alle Marokkaner ab 16 verbindlich.

Der Grund dafür ist, dass die marokkanischen Behörden diese Personen weiterhin als Staatsbürger Marokkos führen. Die Grenzpolizei handhabt dies auch noch nach einem erfolgreich abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren in Deutschland so.

Einreisekarte

Früher musste man vor der Einreise nach Marokko die berühmte Einreisekarte ausfüllen. Ohne diese Karte konnte man nicht einreisen, beziehungsweise nicht die Fähre verlassen. In dem Formular musste man neben persönlichen Informationen auch die Adresse des Hotels für den bevorstehenden Marokko-Urlaub angeben. Dies hat schon so manchen Touristen beim Ausfüllen der Einreisekarte vor ein Problem gestellt, wenn die Hoteladresse nicht zur Hand, sondern im Aufgabegepäck verstaut war.

Einreisekarte Marokko
Früher war in Marokko Einreise ein hochgradig bürokratisierter Akt. Die berühmte Einreisekarte wurde 2019 zum Glück abgeschafft.

Dieser bürokratische Aufwand bremste in der Vergangenheit die Abfertigung am Flughafen massiv aus. Glücklicherweise wurde das Verfahren im September 2019 abgeschafft. Du musst dir also keine Gedanken mehr über die Einreisekarte machen oder die französische Übersetzung deiner Berufsbezeichnung recherchieren.

Visum beantragen

Deutsche Staatsangehörige dürfen sich für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu 90 Tage in Marokko aufhalten. Dafür müssen sie kein Visum beantragen. Eine Verlängerung dieser Dauer ist theoretisch möglich, aber sehr aufwendig. Denn um zu begründen, dass ein längerer Aufenthalt erforderlich ist, muss man bei der Ausländerpolizei einen vollständigen Antrag inklusive dem Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und gegebenenfalls eines Arbeitsvertrags in Marokko einreichen.

Verlängerst du deinen Aufenthalt ohne Visum über die 90-Tage-Frist hinaus, so stellt dies einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar, die strafrechtlich verfolgt wird. Zudem musst du damit rechnen, abgeschoben zu werden.

Wenn du mehr Zeit als drei Monate in Marokko verbringen willst, solltest du vor deiner Reise ein reguläres Visum in der deutschen Botschaft des Königreiches Marokko beantragen. Auf der Webseite der Botschaft erfährst du, welche Visa-Arten es gibt und welche Unterlagen du für deren Beantragung einreichen musst.

Einreisebestimmungen nach Marokko für Östereichische und Schweizer Staatsangehörige

Die Einreisebestimmungen in Marokko für Österreicher sind faktisch identisch mit denen für deutsche Staatsangehörige. Für die Einreise nach Marokko benötigen auch Österreicher einen Reisepass, der noch sechs Monate gültig ist. Wer den nicht hat, kann sich kurzfristig einen vorläufigen Pass ausstellen lassen. In Österreich heißt dieses Dokument cremefarbiger Notpass. Österreichische Staatsangehörige benötigen kein Visum für Marokko. Ihr Aufenthalt ist ebenfalls auf 90 Tage begrenzt.

Auch für Schweizer Staatsangehörige ähneln die Einreisebestimmungen denen der Deutschen. Es wird ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate gültig ist. Die gewöhnliche Identitätskarte (ID), mit der Grenzübertritte innerhalb der EU möglich sind, wird in Marokko nicht akzeptiert. Für Schweizer besteht in Marokko keine Visumspflicht, solange der Aufenthalt nicht länger als 90 Tage andauert.

Flughafen Menara Marrakesch
Für Österreicher und Schweizer sind die Einreisebestimmungen ähnlich wie für deutsche Staatsangehörige (Foto: Miltiadis Fragkidis via Unsplash).

Einreisebestimmungen nach Marokko für sonstige EU-Bürger

Für alle anderen EU-Bürger gelten prinzipiell dieselben Einreisebestimmungen in Marokko. Das obligatorische Touristenvisum ist drei Monate gültig und wird bei der Einreise ausgestellt. Deswegen haben beispielsweise Franzosen, Griechen, Italiener, Niederländer, Luxemburger oder polnische Staatsangehörige keine Schwierigkeiten, nach Marokko zu reisen. Jedoch ist ein gültiger Reisepass für alle EU-Bürger Pflicht. Nationale Ausweise und Identitätskarten werden bei der Einreise nach Marokko nicht akzeptiert.

Einreisebestimmungen nach Marokko für Nicht-EU-Bürger

So eindeutig die Regeln für EU-Bürger sind, so unterschiedlich sind sie leider für Menschen aus Nicht-EU-Ländern. Es bestehen Abkommen mit insgesamt knapp 60 Ländern, deren Staatsangehörige kein Visum für die Einreise nach Marokko benötigen.

Länder ohne Visapflicht

Zu diesen Ländern ohne Visa-Pflicht außerhalb der EU gehören unter anderem China, Kanada, Rumänen, Russland oder Tunesien. Auch Türken benötigen für die Einreise nach Marokko kein Visum. Daher ist die Einreise nach Marokko mit einem türkischen Pass ohne Visum unproblematisch. Alle Länder, für die in Marokko Visafreiheit gilt, findest du unter folgendem Link:

Länder mit Visa-Pflicht

Die Liste mit Ländern, deren Bürger zunächst ein Visum beantragen müssen, ist deutlich länger. Diese restriktiveren Einreisebestimmungen nach Marokko gelten unter anderem für Kosovaren, Thailänder, Ukrainer, Serben und Bosnier. Weitere visapflichtige Staaten sind zum Beispiel Ägypten, Albanien, Belarus, Indien, Irak, Iran, Israel, Jamaika, Jordanien, Korea, Kosovo oder Montenegro.

Einreise nach Marokko mit einem israelischen Stempel im Pass

Ein israelischer Stempel im Pass kann bei der Einreise nach Marokko zu einer genaueren Überprüfung der Reisedokumente und zu längerer Wartezeit führen. Noch unangenehmer wird allerdings eine spätere Einreise nach Israel mit einem marokkanischen Stempel in den Ausweisdokumenten. Wer beide Länder bereisen möchte, sollte sich rechtzeitig um einen zweiten Reisepass bemühen. Ein zweiter Pass ist zwar in Deutschland prinzipiell nicht vorgesehen, jedoch kann man beim zuständigen Einwohnermeldeamt mit Verweis auf solche speziellen Reisepläne auf ein berechtigtes Interesse verweisen. So hat man relativ gute Chancen, einen zweiten Reisepass zu erhalten.

Zollbestimmungen bei der Einreise nach Marokko

Die Zollbestimmungen in Marokko sind im Vergleich zu anderen Ländern relativ unkompliziert. Du kannst Dinge des persönlichen Bedarfs nach Marokko einführen, solange diese dort nicht verboten sind oder dich mit dem Gesetz in Konflikt bringen. Hiervon sind illegale Betäubungsmittel ebenso betroffen wie pornografische Medien.

Unter der Auflage, dass du sie auch wieder ausführst, darfst du zum Beispiel die folgenden Gegenstände mitbringen: jeweils eine Kamera, ein Radio, ein tragbares Musikinstrument, einen Plattenspieler, ein Tonbandgerät, eine Reiseschreibmaschine und ein Fernglas. Moderne Kommunikationsgeräte wie Telefone, Tablets und Laptops sind selbstverständlich ebenfalls gestattet.

Alkohol, Tabak und Zigaretten

Erwachsene dürfen maximal 200 Zigaretten oder Zigarillos beziehungsweise 50 Zigarren oder 400g Tabak nach Marokko einführen. Die Menge an Wein und Spirituosen ist auf 1 Liter pro Person beschränkt.

Medikamente

Bei rezeptpflichtigen Medikamenten wird dazu geraten, eine ärztliche Bescheinigung auf Französisch oder Englisch vorweisen können. Ich habe bislang noch niemals erlebt, dass sich jemand bei der Einreise für seine Medikamente erklären musste.

Haustiere wie Hund oder Katze

Haustiere können theoretisch mitgebracht werden. Jedoch gelten sehr strenge Einreisebestimmungen in Marokko für Hunde und Katzen. Für die Tiere muss ein amtliches Gesundheitszeugnis vorliegen, das nicht älter als 10 Tage sein darf. Das Dokument sollte außerdem auch auf Englisch und Französisch übersetzt sein. Es muss attestieren, dass das Haustier keine ansteckenden Krankheiten hat. Zudem müssen Hundebesitzer darauf achten, dass die letzte Tollwutimpfung nicht älter als acht Monate ist, und nicht weniger als 30 Tage zurückliegt.

Noch komplizierter ist die Rückreise in die EU. Bei der Wiedereinfuhr von Haustieren musst du nämlich belegen, dass das Tier zuvor nach Marokko eingeführt wurde und keineswegs von dort stammt. Deswegen sollte das Tier einen Chip tragen oder tätowiert sein. Weiterhin muss bei der Einreise in die EU ein Impfpass vorgelegt werden.

Währung, Geld und Devisen

Auch für die Mitnahme von Bargeld und Devisen gelten in Marokko besondere Einreisebedingungen. Diese verbieten die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung. Das Mitführen kleinerer Beiträge wird toleriert. Wer Devisen im Wert von über 10.000 Euro einführen möchte, muss diese beim Zoll deklarieren.

Sonstiges: Drohnen und Sportwaffen

In Marokko ist die Einfuhr von Drohnen verboten. Dieses Verbot wird sehr streng gehandhabt. Wenn du bei der Einreise nach Marokko mit einer Drohne erwischt wirst, verlierst du nicht nur dein Fluggerät, sondern wirst auch strafrechtlich belangt und musst eine Geldstrafe bezahlen. Die Einfuhr von Funkgeräten ist ebenfalls nicht erlaubt. Anders verhält es sich mit Sport- und Jagdwaffen und der dazugehörigen Munition. Jedoch benötigt man hierfür eine Sondergenehmigung.

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